top of page

Das Team der Kriminalisten beim POLSKI ADWOKAT werden von hervorragenden Anwälten erstellt, die mit der Anwaltskanzlei auf dem Gebiet von Spanien, Deutschland, Polen, Großbritannien, Italien, Frankreich und anderen europäischen Ländern zusammenarbeiten. Unsere Spezialisten sind für ihre Wirksamkeit bekannt.

 

 
Wir erbringen Dienstleistungen im Bereich des Strafrechts.
 

Was ist Auslieferung?

Auslieferung (lat. ex 'von, davon' und traditio 'geben; lehren; übergeben' von trans - 'denn jenseits, von der anderen Seite' wagen 'zu geben') - Auslieferung eines Staates an die Behörden eines anderen Staates eine Person, die sich im Hoheitsgebiet des Ausstellungsstaats aufhält, in einer Situation durchgeführt wird, in der die Person verdächtigt wird, eine Straftat im Hoheitsgebiet des Staates begangen zu haben, der die Auslieferung einer Straftat ersucht, oder um eine Strafe zu verbüßen. Die Auslieferung erfolgt auf der Grundlage eines internationalen Abkommens, sofern der ersuchende Staat die Gegenseitigkeit gewährleistet. Die meisten Länder gestatten die Auslieferung ihrer eigenen Staatsangehörigen oder derjenigen, die auf ihrem Hoheitsgebiet das Recht auf Asyl erlangt haben, nicht.

 

Ein Staat kann die Auslieferung beantragen, wenn die Straftat auf seinem Hoheitsgebiet begangen wurde oder sich die begangene Straftat auf sein Hoheitsgebiet erstreckt.

 

Die Analyse der internationalen Abkommen und der nationalen Gesetzgebung der Staaten zeigt die drei wichtigsten Prinzipien der Auslieferung, die fast überall angenommen werden. Sie lauten wie folgt:

 

1. Nur eine Tat, die in beiden Staaten mit Strafe bedroht ist (sog. Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit), kann Grundlage für eine Auslieferung sein.

2. Der Ausgelieferte darf nur wegen der Straftaten verfolgt werden, die der Auslieferung zugrunde lagen, und darf nur mit der Strafe belegt werden, zu der er verhängt wurde (sog. Spezialitätsregel).

3. Personen, die im Aufenthaltsstaat Asylrecht genießen, dürfen nicht ausgeliefert werden.

Das Auslieferungsverfahren ist vertraglich geregelt. Meistens wird ein Auslieferungsersuchen auf diplomatischem Weg übermittelt, obwohl es immer üblicher wird, das Ersuchen direkt zwischen den Justizministerien oder den Generalstaatsanwaltschaften zu übermitteln. Dem Antrag sind Unterlagen mit Begründung beizufügen und die Straftat, auf deren Grundlage die Auslieferung erfolgen soll, in die Generalklausel oder die im Vertrag enthaltene detaillierte Aufzählung aufzunehmen. Der letzte Auslieferungsakt ist die Übergabe des Verdächtigen durch die Polizeibehörden.

EUROPÄISCHER HAFTBEFEHL

Müssen mit Europäischem Haftbefehl gesuchte Personen nach Polen abgeschoben werden?

Wie finde ich heraus, ob Sie auf der Fahndungsliste des Europäischen Suchauftrags stehen?

Der Europäische Haftbefehl (EuHB) ist eine vereinfachte Form der Auslieferung, die zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union besteht und die Festnahme einer verdächtigen oder beschuldigten Person oder einer bereits verurteilten Person und ihre Übergabe an das Land ermöglicht, in dem sie vor Gericht gestellt oder vor Gericht gestellt werden geschickt, um die zuvor verhängte Strafe zu vollstrecken.

Daten zu Personen, die aufgrund des Europäischen Haftbefehls gesucht werden, werden in internen Informationssystemen von Strafverfolgungsbehörden gespeichert.

Um festzustellen, ob Sie gesucht werden  EAW  du kannst im internet suchen. Informationen können unter anderem auf folgenden Websites bereitgestellt werden: www. Poszwani.policja.pl oder  www.interpol.int.  Leider gibt es in Spanien kein solches Portal.

 

Wenn Sie Ihren Namen auf diesen Seiten nicht finden, bedeutet dies nicht, dass Ihre Daten in keinem der Register aufgeführt sind. Dann muss man die Sache anders angehen. Wenn Sie wissen, welches Gericht oder welche Staatsanwaltschaft mit Ihrem Fall befasst ist, ist es am einfachsten, die Akten von einem Rechtsanwalt einsehen zu lassen. Unsere Mandanten erhalten dann per E-Mail eine Fotokopie des Beschlusses über den Erlass eines Europäischen Haftbefehls und ggf. auch Fotokopien weiterer vorhandener Dokumente in den Akten. Dann erhalten Sie Informationen nicht nur darüber, ob Sie einen EuHB suchen, sondern auch über den Wortlaut der Anklage (Beschreibung der Tat) und die rechtliche Einordnung der Tat.

Manchmal kommt es jedoch vor, dass jemand eine bewegte Vergangenheit hat, bevor er Polen verlässt und nicht weiß, wer ihn in welcher Angelegenheit sucht. Dann kann der Anwalt in seinem Namen beim Landesstrafregister eine entsprechende Bescheinigung beantragen. Das Landesstrafregister sammelt nicht nur Informationen über Verurteilungen, sondern auch darüber, ob es sich bei der gesuchten Person um einen Haftbefehl handelt. Unsere Mandanten erhalten immer einen Scan der entsprechenden vom Gericht ausgestellten Urkunde per E-Mail.

Wenn Sie per Haftbefehl nicht gesucht werden, werden Sie auch nicht per Europäischem Haftbefehl gesucht. Wurde dagegen ein Haftbefehl gegen Sie erlassen, dann verrät die vom Landeskriminalregister ausgestellte Bescheinigung, wer Sie sucht und welches Aktenzeichen Sie haben. Dann wird der Anwalt anhand der Akten leicht feststellen, ob neben dem Haftbefehl auch dieser für Sie ausgestellt wurde  Europäischer Haftbefehl .

Ist der Europäische Haftbefehl wirksam?

Die statistischen Daten für 2005–2013 zeigen, dass Polen 31.000 Europäische Haftbefehle ausgestellt hat, was 31 % aller damals europaweit ausgestellten Haftbefehle ausmacht. Gleichzeitig gab Deutschland weniger als 15.000 und Frankreich 10.000 aus.

 

Die Daten zeigen eine außergewöhnlich geringe Wirksamkeit der von Polen ausgestellten Europäischen Haftbefehle. Von 31.000 Bestellungen erwiesen sich nur etwa 7.000 als wirksam. Dies liegt nicht nur daran, dass sich die gesuchten Personen effektiv verstecken, sondern auch daran, dass ausländische Gerichte sich in vielen Fällen weigern, von polnischen Gerichten ausgestellte Europäische Haftbefehle zu vollstrecken. In vielen Fällen kann ein wirksamer Anwalt auch den Europäischen Haftbefehl in Polen widerrufen, bevor die Person in das Land zurückgeführt wird. Statistiken zeigen, dass es sowohl vor Gericht in Polen als auch im Ausland um etwas zu kämpfen gibt, und die Gewinnchancen sind größer als die meisten Menschen denken.

Was ist ein Steckbrief?

Ein Fahndungsplakat ist eine offizielle Anzeige, die in Zeitungen oder (seltener) in Form von Plakaten aufgehängt, zur besten Sendezeit im Fernsehen gezeigt, manchmal auch im Radio angekündigt und an Polizei, Grenzschutz usw. geliefert wird, die a Straftat oder willkürlicher Flucht aus der Haft oder dem Gefängnis, und diejenigen, die nach Rechtskraft der Verurteilung nicht zur Verbüßung der Freiheitsstrafe erschienen sind oder nach dem Urlaub oder der Unterbrechung der Strafverbüßung nicht in das Gefängnis zurückgekehrt sind, um sie zwangsweise zu a Gefängnis. Meist handelt es sich dabei um eine Art öffentliche Bekanntmachung des Staatsanwalts, dass er einen Haftbefehl gegen den Verdächtigen erlassen hat. Der Haftbefehl enthält in der Regel das Bild der gesuchten Person (sein Foto oder seine Zeichnung, manchmal nur ein Erinnerungsporträt), eine Beschreibung und weitere persönliche Daten, sofern bekannt, sowie die Art der Straftat, derer sie verdächtigt wird.

 

Die Anzeige enthält auch eine Anweisung, wo die Tatsache zu melden ist, dass die gesuchte Person oder eine ihr ähnliche Person bemerkt wird. Meistens wird auch darauf hingewiesen, dass es eine Strafe gibt, einer solchen Person möglicherweise zu helfen und sie zu verstecken. Wenn Sie die Möglichkeit der gesuchten Waffe berücksichtigen müssen, gehen die Informationen darüber auch in den Haftbefehl. Bei einer Fahndung nach besonders gefährlichen Straftätern informiert der Haftbefehl auch über die mögliche Belohnung für diejenigen, die zur Ergreifung der gesuchten Person beitragen.

 

Wenn die gesuchte Person versuchen könnte, ins Ausland zu flüchten, kann gegen sie nach Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen ein internationaler Haftbefehl ausgestellt werden, d. h. die Ausstellung eines internationalen Haftbefehls.

Europäisches Handbuch:

 

WIE MAN EINEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL AUSSTELLT

 

Spezialisten für Strafrecht

in polnischer und spanischer Sprache zur Verfügung

kontaktiere uns

Schreiben Sie uns für Details

Kontakt

Tel.:+34 963 117 935 +34 600 813 049

E-Mail: polskiadvokat@gmail.com

Skype: polskiadvokat

Spanien:  

  • Valencia / Valencia (46 022)

Calle Serpis 36 Bajo 2 D

  • Dénia (03 700) - Alicante

Calle Ramón y Cajal 5, entresuelo

  • Ibiza (07 800) - Balearen

Carrer de Bartomeu Vicent Ramón, 10

  • Dolores (03 150) - Alicante

C / Elche, 4  

 

 

Besuchen Sie unsere Rechtsblogs:

 

Ihre Nachricht wurde gesendet !

  • Facebook Social Icon
  • LinkedIn Social Icon
  • Google+ Social Icon

Karte

© 2021 Todos los derechos reservados.

bottom of page